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Ster­be­geld

Ster­be­geld

Sterbegeld

Die Ster­be­geldversicherung zahlt eine würdige Bestattung 

Das Ster­be­geld ist ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Heute ist jeder selbst für seine Be­stat­tungs­vor­sor­ge verantwortlich. Wenn Sie sich ein würdiges Begräbnis wün­schen und Ihre Angehörigen finanziell nicht mit den Kosten belasten wollen, können sie eine Ster­be­geldversicherung abschließen.

Sie können auch die Rückführung aus dem Ausland absichern
Die Ster­be­geldversicherung ist eine Kapital bildende Versicherung für den Todesfall. Wenn der Versicherte stirbt, wird die zuvor vereinbarte Summe - oft 5.000 bis 10.000 Euro - an die Angehörigen ausgezahlt, die mit dem Geld das Begräbnis finanzieren können. Bei einigen Anbietern sind zusätzlich die Kosten einer Rückführung aus dem Ausland versichert, wenn der Versicherte bei einer Auslandsreise verstirbt.


Unsere Empfehlung, die Ster­be­geldversicherung der Bayerischen

 Keine Gesundheitsprüfung

 Konstanter Beitrag

 Kurze Wartezeiten (Altersabhängig)


Weitere Informationen zur Ster­be­geldversicherung zum download

512042_flyer_sterbegeldversicherung.pdf
512041_highlightblatt_sterbegeld.pdf


Die Unterstützung im Trauerfall können Sie ganz einfach hier herunterladen:

diebayerische_checkliste-sterbegeld_trauerfall.pdf
diebayerische_formular_hilfe-trauerfall.pdf

Vergleichen Sie hier Ster­be­geldversicherungen und fordern Angebote an

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